CRA und EU-Maschinenverordnung 2027: Regeln ändern sich. Verlässlichkeit bleibt.
SIKO ist auf die Anforderungen des Cyber Resilience Acts (CRA) und der EU-Maschinenverordnung (MVO) vorbereitet. Betroffene Produkte und Prozesse werden auf die neuen Vorgaben ausgerichtet, damit die jeweils relevanten Anforderungen zum jeweiligen Geltungsbeginn erfüllt werden. Für Ihre Planung erhalten Sie von uns klare Informationen, nachvollziehbare Nachweise und kompetente Beratung.
Neue Vorgaben. Klare Sicherheit.
Der Cyber Resilience Act stellt neue Cybersicherheitsanforderungen an Produkte mit digitalen Elementen. Gleichzeitig berücksichtigt die EU-Maschinenverordnung die zunehmende Digitalisierung moderner Maschinen und neue sicherheitsrelevante Risiken durch Software und vernetzte Systeme.
Hersteller müssen relevante Risiken systematisch bewerten, Sicherheitsanforderungen in ihre Entwicklungsprozesse integrieren, erforderliche Nachweise erstellen und die jeweils vorgesehenen Informations- und Unterstützungspflichten erfüllen.
SIKO hat sich frühzeitig auf diese Veränderungen vorbereitet und richtet betroffene Produkte und Prozesse an den neuen Vorgaben aus. Damit schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Sie auch künftig sicher planen können.
Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt grundsätzlich ab 20. Januar 2027. Der Cyber Resilience Act (EU) 2024/2847 gilt grundsätzlich ab 11. Dezember 2027. Bestimmungen zu Konformitätsbewertungsstellen gelten bereits seit 11. Juni 2026, die Meldepflichten für Hersteller nach Artikel 14 ab 11. September 2026.
Was die neuen Vorgaben für Sie bedeuten


Cyber Resilience Act ((EU) 2024/2847)
Der Cyber Resilience Act stärkt die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen. Hersteller müssen Cybersicherheitsrisiken bereits bei Entwicklung und Produktgestaltung berücksichtigen und Schwachstellen während des festgelegten Unterstützungszeitraums wirksam behandeln.
Dazu gehören unter anderem:
- die systematische Bewertung möglicher Cyberrisiken
- die Integration von Cybersicherheitsanforderungen in Entwicklung und Produktgestaltung
- die Behandlung und Behebung von Schwachstellen während des Unterstützungszeitraums
- definierte Prozesse für die Meldung bestimmter Schwachstellen und Sicherheitsvorfälle
- die Bereitstellung relevanter Sicherheitsinformationen und Anleitungen
Der Unterstützungszeitraum beträgt grundsätzlich mindestens fünf Jahre, sofern die voraussichtliche Nutzungsdauer des Produkts nicht kürzer ist.
EU-Maschinenverordnung 2027 ((EU) 2023/1230)
Die EU-Maschinenverordnung berücksichtigt die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung moderner Maschinen.
Sie bezieht softwarebasierte Sicherheitsfunktionen und digitale Steuerungen ein und adressiert den Schutz sicherheitsrelevanter Systeme vor Korrumpierung oder unbefugten Veränderungen, soweit dadurch die Maschinensicherheit beeinträchtigt werden kann.
Hersteller müssen relevante Risiken beurteilen, dokumentieren und durch geeignete Schutzmaßnahmen reduzieren.


CRA und EU-Maschinenverordnung 2027: SIKO ist vorbereitet

Bereits seit 2024 arbeitet bei SIKO eine spezialisierte Arbeitsgruppe an der Umsetzung der neuen regulatorischen Anforderungen. Dabei betrachten wir nicht nur einzelne Produkte, sondern alle relevanten Prozesse von der Entwicklung bis zur langfristigen Betreuung.
Was Sie von SIKO erwarten können

Regelkonform zum Geltungsbeginn
SIKO richtet die jeweils betroffenen Produkte an den relevanten Anforderungen des Cyber Resilience Acts und der EU-Maschinenverordnung aus und stellt deren Erfüllung zum jeweiligen Geltungsbeginn sicher.

Klare Dokumentation
Je nach Produkt stellt SIKO die vorgesehenen Konformitätsnachweise, Erklärungen sowie sicherheitsrelevanten Informationen und Anleitungen bereit. Die erforderlichen technischen Unterlagen werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben erstellt und vorgehalten.

Kompetente Beratung
Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Produkten, Anforderungen, Einsatzbereichen und erforderlichen Nachweisen.

Sicherheit mit Weitblick
Wir betrachten Sicherheit als kontinuierliche Aufgabe und haben u.a. das SIKO Product Security Incident Response Team (PSIRT) initiiert.
Zudem werden relevante Sicherheitsinformationen fortlaufend beobachtet und erforderliche Maßnahmen im vorgesehenen Betreuungszeitraum umgesetzt.
Sicherheit entsteht gemeinsam
Die neuen Vorgaben betreffen nicht nur einzelne Komponenten. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Produkt, Maschine, Anwendung und Betreiberumgebung.
Die Konformität eines SIKO-Produkts ersetzt dabei nicht die erforderliche Risikobeurteilung und Konformitätsbewertung der jeweiligen Gesamtmaschine oder Anwendung. Deshalb unterstützen wir Sie dabei, die für Ihre Anwendung relevanten Anforderungen einzuordnen und geeignete Maßnahmen zu berücksichtigen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Schwachstelle oder Sicherheitsvorfall bei SIKO melden
Sie haben eine mögliche Schwachstelle in einem SIKO-Produkt entdeckt oder möchten einen sicherheitsrelevanten Vorfall melden?
Über unser Meldeformular können Sie uns die relevanten Informationen direkt übermitteln. Unser zuständiges Team prüft Ihre Meldung und setzt sich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung.
CRA und EU-Maschinenverordnung 2027: Häufige Fragen
Sind SIKO-Produkte auf die neuen Anforderungen vorbereitet?
Ja. SIKO bewertet alle relevanten Produktgruppen systematisch und richtet betroffene Produkte und Prozesse an den jeweils geltenden Anforderungen aus. SIKO stellt sicher, dass die relevanten Anforderungen zum jeweiligen Geltungsbeginn erfüllt werden.
Welche Produkte sind betroffen?
Welche Anforderungen gelten, hängt von Produktart, Funktion und Anwendung ab. SIKO prüft alle Produktgruppen auf ihre Relevanz für den Cyber Resilience Act und die EU-Maschinenverordnung und stellt die jeweils relevanten Informationen bereit.
Welche Unterlagen stellt SIKO zur Verfügung?
Je nach Produkt und regulatorischer Anforderung stellt SIKO die vorgesehenen Konformitätsnachweise, Erklärungen sowie sicherheitsrelevanten Informationen und Anleitungen bereit. Die gesetzlich erforderlichen technischen Unterlagen werden erstellt und vorgehalten.
Unterstützt SIKO bei konkreten Kundenprojekten?
Ja. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei der Einordnung der Anforderungen und beantworten Fragen zu Produkten, Einsatzbereichen und erforderlichen Nachweisen.
Wie kann ich eine Schwachstelle melden?
Nutzen Sie das Meldeformular. Ihre Angaben werden an das SIKO Product Security Incident Response Team (PSIRT) weitergeleitet und geprüft.
Wo finde ich Informationen zu Sicherheitslücken und verfügbaren Sicherheitsupdates für SIKO Produkte?
Das SIKO PSIRT veröffentlicht auf dieser Seite Informationen zu identifizierten Schwachstellen in SIKO Lösungen sowie verfügbare Updates und empfohlene Maßnahmen. Kunden und Partner werden zusätzlich über den Product Change Notification (PCN)-Prozess informiert. Eine Übersicht aller Sicherheitshinweise finden Sie in den Security Advisories.
